Neue Corona-Test-Verordnung jetzt in Kraft getreten

Neue Corona-Test-Verordnung jetzt in Kraft getreten

Corona, Corona und noch einmal Corona, die Pandemie scheint einfach kein Ende zu nehmen. Kaum glaubt man, dass es zu Lockerungen kommt und die Hoffnung ist groß, dass das Tragen der Maske der Vergangenheit angehört, kommen neue Verordnungen. Die Zahlen der an Corona erkrankten und Verstorbenen steigt und man fragt sich, wann hat das alles endlich ein Ende? Die neuen Regeln gelten zudem nicht in jedem Bundesland und schon gar nicht in jedem Land. Hiermit ist klar, dass sich jeder Bundesbürger genau erkundigen muss, wie die Lage an seinem Wohnort gerade ist und ab wann auch trotz Impfung, ein Corona-Test zusätzlich nötig ist.

Welche Regeln gelten beispielsweise in NRW? Wo gilt die Maskenpflicht noch und welcher Nachweis ist wo erforderlich? In den meisten Bundesländern gilt immer noch die 3G-Regel. Was hat es jedoch mit dieser auf sich? Hierbei handelt es sich einfach erklärt darum, ob eine Person genesen, geimpft oder getestet wurde.

Eine dieser Maßnahmen muss ergriffen werden, wenn man sich frei bewegen möchte, wenn man beispielsweise ein Restaurant besuchen möchte. Jetzt ist aber immer wieder die Rede von der 2G-Regel, was ist das denn schon wieder? Eigentlich ähnlich, wie die 3G-Regel, jedoch entfallen hier die Getesteten. Findet man beispielsweise auf einem Festival einen Hinweis mit einer 2G-Regel, so erhalten nur genesene und geimpfte Personen Einlass.

Wo ist in Nordrhein-Westfalen ein 3G-Nachweis erforderlich?

Momentan, aber das kann sich auch wieder ändern, benötigt man einen 3G-Nachweis, wenn man bestimmte Einrichtungen besuchen möchte:

  • in Alten- oder Pflegeheimen
  • in Krankenhäusern
  • bei Großveranstaltungen, die im Freien mit mehr als 2500 Personen stattfinden
  • bei Touristischen Busreisen
  • bei Veranstaltungen, die im Innenraum stattfinden
  • in der Innengastronomie
  • bei Wellness- und Sportangeboten, die im Innenraum stattfinden

Zudem muss man sich einem Test unterziehen, wenn man an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, wo sich sich sehr viele Menschen an einem Ort aufhalten. Bei Veranstaltungen ist ein Test, egal, ob es sich hierbei um einen PCR Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Nachweis, dass man genesen ist handelt, vorzeigen. Ein Casinobesuch für alle, die auf der Suche nach etwas Abwechslung sind wird ebenfalls immer schwerer. Der Besuch in einem Casino in der Schweiz online, kann hier eine gute Möglichkeit bieten, wenn man etwas Abwechslung benötigt, aber sich einer vorherigen Testung nicht unterziehen möchte.

Wo benötigt man keinen Testnachweis?

Wo benötigt man keinen Corona-Test Nachweis?Es gibt sie noch vereinzelt, öffentliche Räumlichkeiten, wo man weder getestet, genesen noch geimpft sein muss. Hier stehen vorrangig Einrichtungen im Vordergrund, die dauerhaft sind. Es spielt keine Rolle, ob man einen Corona-Test als Nachweis vorlegen kann, wenn man einkaufen geht. Dies ist nicht nur bei Lebensmittelgeschäften der Fall, sondern auch bei allen anderen Geschäften. Wer einen Museumsbesuch anstrebt oder einen Zoologischen Garten, auch der benötigt keinen Nachweis. Wer eine Vorladung zu Gericht bekommt, auch der muss noch keinen Nachweis erbringen. Des Weiteren gilt dies zudem für Personen, die sich impfen lassen möchten und aus diesem Grund einen Arzt aufsuchen oder für Personen, die eine medizinische Versorgung benötigen.

Was ist mit der Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht ist jedoch fast überall gegenwärtig. Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchte, dass gilt auch für das Taxi, der muss eine Maske tragen. Wer eine Reise macht, sei es mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, auch der ist verpflichtet eine solche zu tragen. Es wird entweder eine OP-Maske benötigt oder man greift beispielsweise auf eine FFP2-Maske zurück. Mittlerweile werden selbstgenähte Masken nicht mehr akzeptiert. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass man eine hochwertige Maske unter der selbstgenähten Maske trägt. Einige Bundesländer fragen sich heute, ob ein Corona-Stufenplan eine Lösung darstellen könnte.

Haben Arbeitnehmer einen Corona-Test Nachweis zu erbringen?

Haben Arbeitnehmer einen Testnachweis zu erbringen?Ist ein Arbeitnehmer nicht geimpft oder genesen, so kommt es auf den Arbeitgeber an, ob er für eine Weiterbeschäftigung einen regelmäßigen PCR-Test verlangt. Gesetzlich geregelt ist hier jedoch nur, wenn ein Arbeitnehmer Urlaub hatte, dass dieser, wenn er nicht geimpft und nicht zu den genesenen Personen gehört, einen Nachweis nach 5 Urlaubstagen erbringt, dass er nicht erkrankt ist. Es darf hier jedoch nicht privat getestet werden, sondern man benötigt einen Nachweis von einem Arzt oder von einem Corona-Testcenter.

Einige Arbeitgeber verlangen mittlerweile, dass ihre Mitarbeiter sich impfen lassen. Dies ist besonders der Fall, wenn diese ständigen Kundenkontakt haben. Manche Firmen bieten an, dass man sich in dem Unternehmen selbst an einem bestimmten Tag impfen lassen kann. Es ist zudem der Fall, wenn ein Arbeitnehmer an Covid-19 erkrankt ist, dass der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss. Das Gleiche gilt auch für Krankenkassen. Impfunwillige werden immer stärkeren Einschränkungen unterzogen, bestimmte Lokalitäten dürfen nicht mehr besucht werden und der Einlass wird Ungeimpften verwehrt.

In Schulen dürfen Kinder mittlerweile ihre Schutzmaske, wenn sich diese an ihrem Sitzplatz befinden ausziehen und auf dem Schulhof gilt das Gleiche. Diese Regelung kann jedes Bundesland individuell halten.