Tipp: Empfehlenswerte und kuriose Versicherungen

Kuriose und empfehlenswerte Versicherungen

Es gibt eine große Anzahl an verschiedenen Versicherungen, manche von ihnen sind den meisten Menschen überhaupt nicht bekannt. Dies liegt vor allem daran, dass einige davon selten abgeschlossen und teilweise wirklich nur als kurios bezeichnet werden können. Verpflichtend sind nur wenige, darunter die gesetzliche Renten-, Kranken-, Kfz-Haftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht-, Jagdhaftpflicht- sowie in einigen Bundesländern die allgemeine Hundehaftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Grundsätzlich sollte man vor einem freiwilligen Versicherungsabschluss die Überlegung anstellen, ob im Falle eines entsprechenden Schadens die möglichen Kosten selbst getragen werden könnten. Ist dies der Fall, lässt sich gut und gerne auf die Versicherung verzichten. Einige Angebote werden von Experten als besonders wichtig angesehen und insbesondere Privatpersonen mit weniger finanzkräftigem Hintergrund dringend empfohlen.

Unverzichtbar: Die Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung hat schon viele Menschen vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vom Versicherungsnehmer versehentlich verursacht wurden. Geht beispielsweise eine Fensterscheibe durch einen außer Kontrolle geratenen Fußball kaputt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Gleiches gilt, wenn man durch unvorsichtiges Überqueren einer Straße einen Auffahrunfall verursacht.

Richtig teuer kann es werden, wenn man für eine schwere Personenverletzung verantwortlich ist. Sie zieht in der Regel nicht nur Krankenhaus- und Reha-Kosten nach sich, sondern häufig auch einen Verdienstausfall des Betroffenen. Verstirbt dieser, fordern die Hinterbliebenen oft Millionenbeträge. Wer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet selbst für den entstandenen Schaden bis zur persönlichen Pfändungsgrenze.

Wohngebäudeversicherung

WohngebäudeversicherungWer eine Immobilie besitzt, ist mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gut beraten. Entstehen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser, tritt sie für diese ein. Naturgewalten sind unvorhersehbare Ereignisse, vorbeugende Maßnahmen lassen sich kaum treffen. Wird ein Haus beschädigt, kommen hohe Kosten auf den Besitzer zu. Namhafte Anbieter übernehmen neben diesen in der Regel auch die Ausgaben für eine eventuelle Beseitigung entwurzelter Bäume, einen Sachverständigen oder auch für den Gebäudeabbruch. Weiterhin kann meist die Wohngebäude- durch eine Elementarversicherung ergänzt werden. Damit sind zusätzlich Starkregen-, Überschwemmungs- sowie Lawinenschäden abgedeckt.

Krankenversicherung für Auslandsreisen

Krankenversicherung für AuslandsreisenBei der gesetzlichen Krankenversicherung muss damit gerechnet werden, dass sie die Kosten für medizinisch erforderliche Rücktransporte sowie Behandlungen im Ausland nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Gleichfalls sollten Privatversicherte überprüfen, inwieweit ihr Versicherungsschutz reicht. Denn bei einem Aufenthalt von über acht Wochen ist der Abschluss eines speziellen Vertrages erforderlich. Wer glaubt, dass an seinem Reiseziel keinerlei Gefahren für die Gesundheit bestehen, kann schnell eines Besseren belehrt werden. Umgeknickte oder gebrochene Füße bzw. Beine kommen bei Wanderungen oder im Skiurlaub gar nicht so selten vor. Ist ein Rücktransport oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, hält man leicht eine Rechnung über mehrere Tausend Euro in den Händen. Das Urlaubsbudget ist damit schnell gesprengt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

BerufsunfähigkeitsversicherungZwar gibt es eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sie ist jedoch in der Regel verhältnismäßig niedrig. Wer seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, erreicht dies durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente. Versicherte erhalten einen monatlichen Festbetrag, sollten sie die bestehende Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Grundsätzlich ist diese Rente an die letzte Berufstätigkeit gekoppelt. Das bedeutet, auch wenn der Versicherungsnehmer noch in einem anderen Job arbeiten könnte, hat er Anspruch darauf. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Ob sie aus einer Erkrankung oder einen Unfall resultiert, spielt keine Rolle.

Risikolebensversicherung

Etwa ein Drittel der Alleinerziehenden in Deutschland ist armutsgefährdet. Verstirbt ein Elternteil, steht der andere oft vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Dies gilt vor allem, wenn der Verschiedene die Familie allein ernährt hat. Bestehen außerdem noch hohe monatliche Verpflichtungen, zum Beispiel für die Abzahlung eines Kredits, kann eine Risikolebensversicherung den Rettungsanker darstellen.

Was individuell vereinbart wird, bleibt jedem selbst überlassen. Unterschiede gibt es unter anderem bei der Laufzeit sowie Höhe der Versicherungssumme. Diese wird generell in Form einer Einmalzahlung geleistet.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

TierhalterhaftpflichtversicherungVerpflichtend ist sie zurzeit in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen für Hunde jeder Rasse. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Muss für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Die übrigen Bundesländer machen ihn von der Hunderasse oder aggressiven Verhaltensauffälligkeiten abhängig. Sowohl für Pferde als auch Hunde zählt die Tierhalterhaftpflicht zu den sinnvollen Versicherungen. Selbst bei gut erzogenen Vierbeinern lässt sich ein Schaden nicht zu 100 Prozent ausschließen. Die Hundeleine ist schnell aus der Hand gerutscht, das Tier läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall. Pferde erschrecken sich leicht, es kommt recht häufig vor, dass sie beim Reiten dadurch außer Kontrolle geraten oder von der Weide ausbrechen. Dass wir im Radio die Warnung „Achtung, freilaufende Pferde auf der Autobahn“ hören, ist leider keine Seltenheit.

Kurioses aus der Versicherungswelt

Es gibt fast nichts, was sich nicht versichern lässt. Die Assekuranzen sind meist bereit, auf die speziellen Wünsche ihrer Kunden einzugehen – auch, wenn sie noch so ausgefallen sind.

So schließen einige Menschen für den Fall einer zu Unrecht erfolgten Inhaftierung eine Versicherung ab. Diese zahlt dafür eine einmalige Entschädigungssumme von 500 Euro.

Zum Lächeln bringt einen auch die Versicherung für werdende Väter, die 125 Euro als Entschädigung bietet, wenn diese im Kreissaal ohnmächtig werden. Da der Jahresbetrag gering ist, scheint er sich für manche Herren, die an ihrer Nervenstärke zweifeln, zu lohnen.

Kaum zu glauben, aber wahr ist, dass einige Personen sich gegen eine Entführung durch Außerirdische versichern lassen. Vor dem Abschluss sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Versicherungssumme von 5.000 Euro nur bei Rückkehr auf unsere Erde ausbezahlt wird. D.h., Familienangehörige profitieren nicht davon.