Geoblocking: Das bedeutet das Verbot im Europäischen Wirtschaftsraum

Geoblocking: Das bedeutet das Verbot im Europäischen Wirtschaftsraum

Geoblocking ist ein Instrument, mit dem Länder auch im Zeitalter des E-Commerce und des globalen Handels die regionale Wirtschaft stärken möchten. Da damit gleichzeitig aber auch eine Diskriminierung einzelner Käufergruppen einhergehen kann, gilt im Europäischen Wirtschaftsraum bereits seit 2018 eine gemeinsame Gesetzesgrundlage, die die Rahmenbedingungen für das Geoblocking festlegt.

Zum 01. Januar 2022 ist auch in der Schweiz ein Geoblocking-Verbot in Kraft getreten. Was steckt hinter dem Geoblocking und wie wirkt sich die gesetzliche Anpassung in der Schweiz auf Verbraucher aus?

Was bedeutet Geoblocking?

Unter Geoblocking wird eine Technologie gefasst, die im Internet, insbesondere im E-Commerce und im Urheberrecht, zum Einsatz kommt, um im Internet bereitgestellte Inhalte gezielt regional zu beschränken. Filme, Serien und Musikdateien werden häufig mit einem Region-Code versehen und sind damit nur in festgelegten Regionen der Welt abrufbar. Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht das Geoblocking auf die Tatsache zurück, dass das Urheberrecht weltweit nicht einheitlich geregelt ist. Unterliegen Werke in Deutschland beispielsweise dem Urheberschutz, kann dieses Recht auf geistiges Eigentum in anderen Ländern irrelevant sein, weshalb Inhalte in diesem Fall rechtlich unbedenklich weitergenutzt werden dürfen. Streamingplattformen nutzen deshalb häufig die technischen Möglichkeiten des Geoblockings, um Nutzer, die in einem Land ohne entsprechende Urheberrechtsrichtlinien leben, von der Nutzung der Inhalte ausschließen zu können.

Im E-Commerce können Händler festlegen, dass Verbraucher aus anderen Ländern der Welt auf ihr Angebot keinen Zugriff haben, der Online-Shop oder bestimmte Produkte daraus also bei einer Internetrecherche nicht angezeigt werden. Dafür wird eine entsprechende Sperre beim Internet-Provider eingerichtet, die die Bereitstellung festgelegter Inhalte unterbindet. Außerdem ist es möglich, für den Fernabsatz unterschiedliche Preise festzulegen, die an die jeweilige Empfängerregion angepasst sind.

Betroffen sind Online Shops, Streamingdienste, Spiele & Casinos

Interessant ist das Thema unter Umständen nicht nur für Online-Shopper, sondern auch für die Nutzer von Streamingdiensten, Internetspielen und Online Casinos. Wer in diesem Bereich auf ein internationales Angebot zurückgreifen möchte, kann unter Umständen durch Geoblocking benachteiligt werden. Bietet zum Beispiel ein Online Casino in der Schweiz einen Bonus an, können Nutzer aus anderen Ländern nicht zwangsläufig von diesem Angebot Gebrauch machen. Gleichzeitig ist es auch möglich, dass Verbraucher nicht auf die Seite eines internationalen Anbieters zugreifen können, sondern auf eine regionale Seite umgeleitet wurden, auf der andere Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt wurde. Eine weitere Ausprägung des Geoblockings ist die Höherbepreisung von Kunden im Fernhandel. Mithilfe von Geoblocking können Online-Händler ihre Produkte und Dienstleistungen für Kunden aus anderen Ländern oder Regionen zu beträchtlich höheren Preisen anbieten.

Geoblocking-Verbot im Europäischen Wirtschaftsraum

Geoblocking-Verbot im Europäischen WirtschaftsraumDavor allem die im E-Commerce gebräuchliche Form des Geoblockings eine Diskriminierung einzelner Länder und Verbrauchergruppen einhergehen kann, wurde im Europäischen Wirtschaftsraum die Europäische Geoblocking-Verordnung erlassen, die einer ungerechtfertigten Diskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts entgegenwirken soll. In den EU-Mitgliedsstaaten trat sie zum Stichtag 23. März 2018 in Kraft und dient seitdem als verbindliche Rechtsgrundlage für Fragen zum Geoblocking. Im Kern stellt die Europäische Geoblocking-Verordnung sicher, dass Online-Inhalte auch grenzübergreifend genutzt werden können, ohne dass Verbraucher durch Einschränkungen oder eine entsprechende Preispolitik benachteiligt werden. Das bedeutet auch, dass Kunden nicht mehr ohne ihre Zustimmung auf eine regionale Shop-Seite oder auf die regionale Seite eines Gaminganbieters weitergeleitet werden dürfen.

Zum 01. 01. 2022 hat sich nun auch die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedsstaat Anpassungen in der Rechtsprechung zum Geoblocking vorgenommen. Zum Stichtag ist Geoblocking in der Schweiz grundsätzlich verboten. Dazu zählt auch die Höherbepreisung regional definierter Verbrauchergruppen im E-Commerce.

Der schweizer Konsumentenschutz

Betroffen ist vor allem Artikel 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Was hier konkret geregelt wird und wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Paxis auszulegen sind, erläutert der Konsumentenschutz der Schweiz:

  • Ein Kunde darf ohne Zustimmung nicht direkt auf eine andere Webseite weitergeleitet werden oder der Zugang zu einem Online-Shop blockiert werden.
  • Eine Kundin aus der Schweiz darf grundsätzlich nicht bei den Preisen oder bei den Zahlungsmitteln diskriminiert werden. So muss sie beispielsweise auch mit den handelsüblichen Kreditkarten aus der Schweiz bezahlen können.
  • Ein Kunde aus der Schweiz muss auch auf einer ausländischen Website bestellen können.
  • Falls ein ausländischer Online-Shop in die Schweiz liefert, darf er für seine Waren ohne sachliche Rechtfertigung nicht mehr verlangen als im Ausland. Gerechtfertigt sind zum Beispiel Zusatzkosten für den Versand in die Schweiz und die Verzollung.
  • Als Grundsatz gilt: Bei ausländischen Online-Shops haben Kunden aus der Schweiz grundsätzlich die gleichen Rechte wie Kunden aus dem jeweiligen Land.
    (Quelle: https://www.konsumentenschutz.ch)

Verstöße gegen das Geoblocking-Verbot können Verbraucher direkt an den Schweizer Konsumentenschutz melden, der im Einzelfall prüft, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen verletzt wurden.

Verbot von Geoblocking ist keine Verpflichtung in der Schweiz

Verbot von Geoblocking ist keine Verpflichtung in der SchweizDas grundsätzliche Geoblocking-Verbot in der Schweiz ist eine Neuinterpretation der so genannten „Fair-Preis-Initiative“, die bisher die Rechte von Verbrauchern aus der Schweiz im internationalen Handel schützen sollte. Die Volksinitiative „Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)“ wurde vom Bundesrat und dem Parlament bedingt zurückgezogen und die Referendumsfrist zugunsten des Geoblocking-Verbotes als direkte Alternative konnte ungenutzt verstreichen. Der im Januar in Kraft getretene angepasste Gesetzestext.

Trotz des generellen Geoblocking-Verbotes in der Schweiz sind regionale Einschränkungen nicht für alle Branchen verbindlich. In Anlehnung an die Ausnahmen, die auch bereits in der Europäischen Geoblocking-Verordnung verankert sind, hat die Schweiz eigene Ausnahmeregelungen erlassen. Das Geoblocking-Verbot gilt demnach nicht für Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kommunikation, für Steaminganbieter, für den Gesundheits- und Finanzsektor, für den öffentlichen Verkehr sowie für das Online Glücksspiel.

Positive Entwicklung für Verbraucher

Für Verbraucher in der Schweiz ist das neue Geoblocking-Verbot dennoch eine positive Entwicklung. In der Umsetzung gibt es allerdings Einschränkungen. So sorgt die Anpassung des rechtlichen Rahmens zwar dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer im E-Commerce im Europäischen Wirtschaftsraum nicht diskriminiert werden dürfen, also auch im Fernhandel von ausländischen Anbietern die Möglichkeit erhalten müssen, zu gleichen Preisen direkt im Online-Shop einzukaufen, damit ist aber keine Verpflichtung der Händler verbunden, ihre Waren in die Schweiz zu liefern. Mit dem Verbot der Diskriminierung geht lediglich die Verpflichtung einher, dass bestellte Waren zu gleichen Preisen wie im inländischen Handel an eine Adresse im Land des Anbieters geliefert und dort zur Abholung bereitgestellt werden müssen.

Positive Entwicklung für VerbraucherWas im ersten Moment wenig praktikabel klingt, wird in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt. In Deutschland bieten Unternehmen bereits Abholstationen in der Nähe zur Schweizer Grenze. Außerdem haben sich Logistikunternehmen etabliert, die aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Sie neben Waren aus dem Fernverkehr entgegen und senden sie gegen eine entsprechende Gebühr an den Empfänger im Ausland weiter.

Durch die Festlegung des Geoblocking-Verbotes im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum werden sich ähnliche Dienstleistungen in Zukunft stärker etablieren und die Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Fernhandel in praktikable und zukunftsfähige Bahnen lenken.