Online-Casinos sollen bundesweit legalisiert werden

Online Casinos legalisiert: Mann am Spielautomaten

Das Ringen um den bundesdeutschen Umgang mit Glücksspiel, das über das Internet stattfindet, scheint sich endlich dem Ende entgegen zu neigen. Seit dem ersten Januar 2020 sind die ersten Regelungen in Kraft getreten; eine umfassende Umstrukturierung des Glücksspielstaatsvertrags soll im Sommer 2021 verabschiedet werden.

Damit bewegt sich eine Situation auf die Zielgerade, die so in der bundesdeutschen und auch europäischen Geschichte bislang einmalig ist und für die die Bezeichnung „verworren“ nach Ansicht vieler Kritiker noch zu sanft ausfällt: teillegal nach Landesrecht, illegal nach Bundesrecht, legal nach EU-Recht. Die wichtigsten Stationen bislang und was sich demnächst wahrscheinlich ändern wird, zeigt der folgende Artikel.

Der Status quo ante bellum

Glücksspiel ist ausschließlich eine Sache des Staates. Das war in Deutschland seit der Gründung der Bundesrepublik eine felsenfeste Maxime. Egal ob es die Spielbank in Ahrweiler war, das Casino in Bad Ems oder auch nur der Betreiber des Automaten in der Dorfkneipe neben dem Tresen, es galt die eiserne Maxime:

Wer Glücksspiele um Geld anbieten will, muss dazu staatlich legitimiert sein.

Die exakten Regeln kommen entweder vom Bund (für Spielhallen und Spielotheken) oder von den jeweiligen Ländern (für Casinos und Spielbanken).

Dafür gibt es genau zwei Gründe:

  1. Glücksspiel ist für Anbieter und Spieler ein enorm einträgliches Geschäft, von dem der Staat gerne seinen Anteil möchte. In Form der Spielbankabgabe fließen so von den Brutto-Erträgen je nach Bundesland zwischen 60 und 80 Prozent an den Staat ab; im Jahr 2018, einem mittelmäßigen Jahr, waren das 25,1 Millionen Euro; weitere Milliarden(!) werden nur über die diversen Lotterien erwirtschaftet.
  2. Glücksspiel hat ein erwiesenes Suchtpotenzial. Durch die straffe Kontrolle sollen staatlicherseits Mindeststandards vorgegeben werden, um suchtgefährdete Bürger vor sich selbst zu schützen.

Prinzipiell ist das die Situation, wie sie auch heute noch besteht. Allerdings drängte Ende der 00er Jahre ein neues Phänomen aufs Tableau, das bis heute der deutschen Politik allergrößtes Kopfzerbrechen bereitet: Online-Glücksspiel, eine logische Fortentwicklung der normalen Videospiele und gleichsam die digitalisierte Variante des Casino- und Automatenspiels sowie ferner der Sportwetten.

Glücksspiel, der Staatsvertrag und Europa: Stationen

Um besser zu verstehen, warum die deutsche Situation derart verworren ist, kommt man nicht umhin, die europäische Sachlage zu erklären. In der EU herrscht ein freier Dienstleistungsverkehr, seit Anfang der 2010er gehört dazu auch explizit das Glücksspiel.

Stark vereinfacht ist das die Fortsetzung der wichtigsten EU-Grundregel:

Verbindliche Entscheidungen, die die Europäische Union
gefällt hat, stehen über nationalem Recht. Was durch die EU
legalisiert wird, kann demnach nicht durch Nationalrecht illegal sein.

Speziell auf das Online-Glücksspiel bezogen, bedeutet das Folgendes: Ein (privater) Anbieter muss sich nur eine offizielle Glücksspiellizenz eines EU-Mitglieds besorgen. Damit breitet sich seine legale Angebotsreichweite automatisch auf das gesamte EU-Gebiet aus. Und jeder EU-Bürger, der dieses Angebot wahrnimmt, bewegt sich auf rechtssicherem Grund.

Um das zu demonstrieren, sei das Vera & John Casino genannt. Auf den ersten Blick ist Vera & John ein normales Online-Casino; wirft man aber einen genauen Blick in die Kategorie „Lizenz“ sieht man dort, dass es eine aus Schleswig-Holstein, eine aus Malta und eine aus Curacao gibt.

  • Die Curacao-Lizenz ist für diejenigen Länder außerhalb der EU, die nur lizensierte Anbieter zulassen.
  • Die maltesische Lizenz gilt für die EU.
  • Die Schleswig-Holsteinische Lizenz gilt – nur für das Land Schleswig-Holstein (SH).

Wer sich nun fragt, was mit den anderen 15 Bundesländern ist, ist zum Kern des Dilemmas vorgedrungen.

2008 trat der erste Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Ein Staatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten aller Bundesländer ein Jahr zuvor verabschiedet worden war. Doch schon in seinen ersten Zeilen fokussierte er sich ausschließlich auf Spielsucht. In Paragraph 4.4 folgte auch die unmissverständliche Aussage:

„Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher
Glücksspiele im Internet ist verboten.
“

Aus heutiger Sicht war das zwar kurzsichtig, aber kann noch damit erklärt werden, dass digitales Glücksspiel in der Ausarbeitungsphase des Vertrags höchstens eine Nische im sowieso erst aufkeimenden Internet war.

Fahne von Schleswig-Holstein2010 äußerte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) ungewohnt scharf gegen den Staatsvertrag, der nach Ansicht der Richter Europarecht missachte, weil er privaten Anbieter keine Möglichkeit gäbe, am Glücksspiel in Deutschland zu partizipieren.

2011 lief der Staatsvertrag aus. Auch das war eingefügt worden, damit man die ersten drei Jahre zur Evaluierung nutzen konnte. Problematisch war das nicht, in allen Bundesländern – außer SH – waren seine zentralen Inhalte ins Landesrecht eingeflossen. Die Länder verhandelten über eine Neufassung, die nun auch Sperren für Webseiten enthalten soll. Die Situation war verfahren.

In dieser Lage erklärte die Schleswig-Holsteinische Landesregierung, nicht mehr mitmachen zu wollen. Sie legalisierte auf eigene Faust auch Online-Glücksspiel und folgte somit als einziges Bundesland der EuGH-Vorgabe – als die anderen Länder jedoch Ende 2011 einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichneten, blieb Online-Glücksspiel darin illegal.

2012 vergab die SH die ersten von letztendlich 23 Konzessionen – jeweils an Anbieter, die auch eine europäische Konzession vorweisen konnten. Somit entsprach dies auch den europarechtlichen Vorgaben. Ende des Jahres bestätigte zudem der BGH, dass ein generelles Verbot rechtlich zweifelhaft sei.

2013 beschloss die ein knappes Jahr zuvor gewählte Kieler Landesregierung aus SPD und Grünen, den Alleingang zu beenden und dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag beizutreten – der Alleingang war noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung entstanden. Aber: Die Anbieter, die ordnungsgemäß lizensiert waren, sollten für sechs Jahre weiterhin legal arbeiten dürfen.

2014 bescheinigte der EuGH der SH-Landesregierung, beim Ausscheren 2011 alles richtig gemacht zu haben.

2018 war ein zweiter Änderungsstaatsvertrag in Planung; er wurde jedoch nicht von allen Ländern unterzeichnet.

Ein Paradoxon: Schleswig-Holsteiner durften auf im Bundesland lizensierten Seiten vollkommen deutschlandlegal spielen; die Bewohner der restlichen Länder konnten sich jedoch „nur“ auf das Legalitätsgebot der EU stützen, nicht auf das ihres eigenen Landes.

Das soll sich ab 2021 ändern

2018 und-19 waren die Glücksspiellizenzen in Schleswig-Holstein ausgelaufen. Allerdings beschloss das Land nach einer kurzen Übergangsphase, die Lizenzen zu verlängern, auch weil man der Ansicht war (und ist) dass 2021 die Komplett-Legalisierung kommen wird und dazwischen keinen unnötigen Bruch provozieren möchte.

Wie genau der 2021er Vertrag ausschauen wird, ist noch offen. Die zentralen Eckpunkte sind aus Entwürfen jedoch bereits bekannt:

  1. Die Online-Glücksspielangebote Casinos, Automatenspiele und Sportwetten werden legalisiert.
  2. Die Werbung für diese Angebote wird legalisiert.
  3. Eine neue zentrale Glücksspielbehörde aller Bundesländer soll entstehen – wo, ist noch offen. Sie soll Lizenzen prüfen und eine Sperrdatei aufstellen und verwalten, in die suchtgefährdete Spieler sich selbst eintragen, oder von Anbietern dort eingetragen werden können.
  4. Es soll zum Schutz vor Sucht pro Spieler eine monatlichen Einzahlungsgrenze von 1000 Euro eingeführt werden.

Fest von all dem steht bislang nur, dass der bisher bestehende Glücksspielstaatsvertrag 2021 auslaufen soll. Ob der neue auch tatsächlich diese zeitgenössisch liberalisierten Inhalte hätte, steht allerdings nur zu vermuten – mit Hinblick auf die zurückliegende Geschichte jedoch darf man ihn erst dann als in trockenen Tüchern ansehen, wenn alle Länder ihre Unterschrift geleistet haben.