Finanzielle Entschädigung sichern mit einem Unfallgutachten

Finanzielle Entschädigung sichern mit einem Unfallgutachten

Ein Unfall ist bereits eine unangenehme Angelegenheit, selbst wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt. Doch gerade kleine Schäden können große Probleme verursachen, wenn etwa beim nächsten Begutachtungstermin festgestellt wird, dass es noch kein kleinerer Schaden ist. Wer hier bereits früh vorsorgt und einen Gutachter mit einem Unfallgutachten beauftragt, bewegt sich auch bei der Behebung des Schadens auf der sicheren Seite.

Ein solches Gutachten klärt die Schadenshöhe und die Ursache des Unfalls. Es dient als wichtiges Dokument für Versicherungen und Gerichte. Darüber hinaus hilft es, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Ohne Gutachten könnten Versicherungen die Kosten minimieren wollen. Dies führt oft zu Nachteilen für den Geschädigten. Deshalb ist es ratsam, unabhängige Fachleute zu konsultieren. So gewährleistet man eine faire und objektive Bewertung des Schadens.

Kosten-Nutzen-Faktor ist hoch

Viele Geschädigte scheuen sich davor einen Gutachter zu beauftragen, da sie hohe Kosten fürchten, die dann möglicherweise vom Unfallgegner nicht beglichen werden. Gerade in drohenden Streitfällen bzw. bei einer unklaren Unfallsituation sollten Sie keinesfalls darauf verzichten, einen Gutachter zu beauftragen.

Natürlich lohnt sich ein Gutachter nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Ab einer Schadenssumme von 750 Euro dürfen Sie den Gutachter frei wählen und das ist auch ein ungefährer Anhaltspunkt, wann es besser ist, eine fachliche Expertise einzuholen.

Unfallgutachter beurteilen objektiv

Im Gutachten enthalten sind nicht nur die Kosten für die Reparatur, wie sie beispielsweise auch bei einem Kostenvoranschlag einer Werkstätte gemacht werden, der Gutachter bestimmt unter anderem auch, wie hoch die Wertminderung durch den Schaden und wie groß der Restwert noch ist.

Daraus ergibt sich eine deutlich höhere Schadenssumme, als lediglich der Kostenvoranschlag einer Werkstätte für die Reparatur wäre.

Unabhängige Gutachter beurteilen objektiv

In der Regel muss eine Versicherung für den Schaden aufkommen, die selbst wiederum Gutachter beschäftigen. Diese Gutachter kalkulieren oft sehr knapp und natürlich zugunsten der Versicherung. Die Folge ist, dass Sie dann oft auf Kosten sitzen bleiben oder ein Schaden möglicherweise nicht gut repariert wurde, weil die Werkstätte durch das knapp kalkulierte Gutachten kaum Möglichkeiten hat, eine gute Qualität zu liefern.

Unfallgutachten erstellen

Können Sie bereits vorher ein unabhängiges Gutachten präsentieren, ist die Versicherung des Unfallgegners in Zugzwang. Sie können ihrerseits einen Gutachter beauftragen, der vermutlich zu einer geringeren Entschädigungssumme als Ihr Gutachter kommen wird. Allerdings kann das Gutachten eine Grundlage sein, um sein Recht vor Gericht einzufordern. Dies ist immer dann erforderlich, wenn die Ergebnisse von zwei Gutachtern weit auseinander liegen.

Inhalte eines Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten kann unterschiedliche umfangreich ausfallen, abhängig davon, was Sie in Auftrag gegeben haben. Sachverständige wie bei Gutachterix bieten beispielsweise die Option eines Kurzgutachten. Darin enthalten ist unter anderem ein Kostenvoranschlag für die Reparatur und natürlich wird der Schaden in Wort und Bild dokumentiert.

Ein Unfallgutachten erstellen lassenBei einem Langgutachten erhalten Sie eine umfangreiche Beweissicherung. Dazu wird beispielsweise der Zustand des Fahrzeuges inklusive Lack und Reifen beurteilt. Inkludiert ist auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur inklusive Nacharbeiten wie Lackierungen beschädigter Teile.

Teil von einem umfangreichen Unfallgutachten ist auch, wie hoch der Wert des Autos nach dem Schaden ist. Es wird berechnet, wie sich der Schaden auf den Restwert auswirkt bzw. die groß die Wertminderung nach einer Reparatur ist. Inkludiert im Gutachten ist auch der Wiederbeschaffungswert.

Ein wichtiger Aspekt bei größeren Schäden ist der Umstand, dass bei einem Unfall nicht nur direkte Kosten für die Reparatur anfallen, sondern auch indirekte Kosten. Dauert eine Reparatur länger, ist es notwendig, dass Sie auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder Sie sich vielleicht sogar ein Fahrzeug leihen müssen, um etwa zur Arbeit zu kommen. Die dadurch entstandenen Mehrkosten fließen ebenfalls in die Schadenssumme bei einem Unfallgutachten ein.

Selbst bei kleineren Schäden kann so ein Unfallgutachten mehrere Dutzend Seiten umfassen. Darin zeigt sich auch der große Unterschied zu einem Kostenvoranschlag, der nur die unmittelbaren Kosten für die Behebung des Schadens berücksichtigt.

Wahl der Werkstätte

Wahl der WerkstätteBei der Begleichung des Schadens wird auch darauf geachtet, wie das Fahrzeug vorher gepflegt wurde. Wer sein Fahrzeug bisher günstig in einer freien Werkstätte zur Reparatur und Wartung gebracht hat, sollte nicht daran denken, das Auto bei einem Schaden, den der Unfallgegner zahlen muss, in eine teure Fachwerkstätte zu fahren.

In diesen Fällen stellt sich die Versicherung des Gegners meist quer, da bei Fahrzeugen, die nicht scheckheftgepflegt sind, auch keine höheren Kosten für eine Fachwerkstätte übernehmen. Es ist in der Regel aber generell empfehlenswert, auch bei einem Unfall immer die die Werkstatt des Vertrauens zu fahren, in der man auch bisher Kunde war.

Reparaturbestätigung abholen

Die Aufgabe eines Kfz-Gutachters ist meist dann beendet, wenn eine Reparaturbestätigung erstellt wird. Diese Bestätigung beweist einerseits, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde und andererseits bestätigt der Gutachter auch, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Mit dieser Bestätigung können Sie im Anschluss den Schadenersatz bei der Versicherung des Unfallgegners einfordern. Die Bestätigung beweist zudem auch den Ausfall des Fahrzeuges für die Reparaturdauer. Dies ist dann wichtig, wenn Ihnen Merkosten durch notwendige alternative Transportmittel in dieser Zeit entstanden sind. Sollten Sie das Fahrzeug irgendwann verkaufen wollen, dient die Reparaturbestätigung auch als Nachweis, dass ein Schaden sachgemäß repariert wurde.